2. Mit Eingabe vom 25. Februar 2016 reichte die Klägerin beim Kantonsgericht Zug die vorliegende Scheidungsklage ein und beantragte namentlich in güterrechtlicher Hinsicht, dass das Grundstück J.________ in F.________ anteilsmässig zu teilen sei, wobei der auf die Klägerin fallende Teil des Grundstücks dieser zu Alleineigentum zu übertragen sei und der Beklagte anzuweisen sei, die entsprechenden Vorkehrungen zur Eintragung zu treffen. Darüber hinaus sei der Beklagte anzuweisen, vor Abschluss des Verfahrens keinen Teil der Grunds tücke Nrn. AF.________, BF.________, CF.________ und DF.________ (Wald) in F._____