__, geb. am tt.mm.1999, bis die Erstausbildung abgeschlossen ist: CHF 750.00 zuzüglich Anteil Familienzulage von CHF 125.00; B) für die Tochter H.________, geb. am tt.mm.2004, bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres CHF 600.00 sowie vom 16. Lebensjahr bis zum Bestehen der Maturitätsprüfung bzw. [bis] die Erstausbildung abgeschlossen ist CHF 750.00 zuzüglich Anteil Familienzulage von CHF 100.00. Seite 4/39