_ inklusive der Gebäude I.________, Remise & Werkstatt, Schweinestall und Kleinhaus. 4. Es sei der Klägerin aus Güterrecht die Hälfte der Pachteinnahmen seit der Heirat zuzusprechen. 5. Der Beklagte sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Kinder einen angemessenen Unterhaltsbeitrag in nachfolgender Höhe zu bezahlen, zuzüglich allfälliger Familien-, Kinder- und Ausbildungszulagen. Zahlbar monatlich im Voraus jeweils auf den Ersten eines jeden Monats, wobei der Unterhaltsbeitrag ab Verfall zu 5 % zu verzinsen ist.