{"Signatur": "ZG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2017-08-30", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZG_UPL_001_A1-2016-14_2017-08-30.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=83", "Checksum": "3edbc556f68944978ad4497414fd1bc6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 2016 14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 30.08.2017 A1 2016 14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 30.08.2017 A1 2016 14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 30.08.2017 A1 2016 14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Scheidung der von den Parteien am tt.mm.1998 in E.________ (Vereinigte Staaten) geschlossenen Ehe"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:10", "Checksum": "4582957c27d203509c33b603e12543f0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kantonsgericht 1. Abteilung 30.08.2017 A1 2016 14\nRegeste:\nScheidung der von den Parteien am tt.mm.1998 in E.________ (Vereinigte Staaten) geschlossenen Ehe\n\n4.2 Im Übrigen wird jeder Partei zu Eigentum zugewiesen, was sich in ihrem Besitz befindet oder\nauf ihren Namen lautet. Damit sind die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt.\n\n5. Die weiteren Begehren der Parteien werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.\n\n6. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt:\n\nCHF 9'531.25 Entscheidgebühr\nCHF 468.75 Kosten für die Übersetzung\nCHF 10'000.00 Total\n\nDie Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und mit dem vom Beklagten\ngeleisteten Kostenvorschuss von CHF 5'000.00 verrechnet. Der Fehlbetrag von\nCHF 5'000.00 wird von der Klägerin nachgefordert.\n\n7. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.\nSeite 39/39\n\n8. Gegen Ziffer 1 dieses Entscheides kann binnen 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Berufung\nbeim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Die Scheidung der Ehe kann nur wegen Willensmängeln angefochten werden (Art. 289 ZPO). Gegen die Ziffern 2 bis 7 dieses Entscheides kann binnen 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten\nAnträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Berufung beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder\ndie unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 310 ZPO). Die Berufungsschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen\nmit einer anerkannten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2\nZPO).\n\n9. Mitteilung an:\n- Parteien\n- Gerichtskasse (im Dispositiv)\nund auszugsweise an:\n- G.________\nsowie nach Eintritt der Rechtskraft auszugsweise an:\n- Direktion des Innern, Sonderzivilstandsamt Zug, Postfach 146, 6301 Zug\n- Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Bahnhofstrasse 12, Postfach 27, 6301 Zug\n\nKantonsgericht des Kantons Zug\n1. Abteilung\n\nlic.iur. D. Panico Peyer MLaw N. Hurni\nKantonsrichterin Gerichtsschreiberin\n\nversandt am:\nhun\n"}