7. Wie vorstehend ausgeführt, untersteht das Güterrecht thailändischem Recht. Das thailändische Güterrecht unterscheidet zwischen privatem und gemeinschaftlichem Eigentum. Zum Privatvermögen (Sin Suan Tua) jedes Ehegatten gehören das voreheliche Gut, Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Ehe durch Testament oder Schenkung erwirbt (Section 1471 CCC [Civil and Commercial Code]). Das übrige eheliche Vermögen ist Gemeinschaftsvermögen (Sin Somros; Section 1470 CCC). Diese Bestimmungen gelten, soweit die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben (Section 1465 CCC).