2. Das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug wird angewiesen, die sich im Miteigentum der Parteien befindlichen Grundstücke Nrn. AC.________, AD.________, AE.________, AA.________ und AB.________, alle GB E.________, ins Alleineigentum von A.________ zu übertragen. 3. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 2'500.00 Entscheidgebühr Die Gerichtskosten werden dem Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von CHF 2'500.00 verrechnet. Der Beklagte hat der Klägerin den Kostenvorschuss im Umfang von CHF 2'500.00 zu ersetzen.