3.1.1 Die Klägerin übernimmt die sich im hälftigen Miteigentum befindlichen Grundstücke Nrn. AC.________, AD.________, AE.________, AA.________ und AB.________, GB E.________, als Alleineigentümerin und das Kantonsgericht Zug wird ersucht, das Grundbuch- und Vermessungsamt Zug anzuweisen, diese Grundstücke ins Alleineigentum der Klägerin zu übertragen. Der Übernahmewert beträgt CHF 1,8 Mio. 3.1.2 Die Klägerin übernimmt die darauf lastende Schuld in der Höhe von CHF 920'000.00 bei der Grundpfandgläubigerin J.________ und der Beklagte wird aus der Pfandhaftung entlassen.