Bei einem Streitwert von CHF 40'000.00 beträgt das Grundhonorar der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte CHF 6'100.00 (§ 3 Abs. 1 Verordnung über den Anwaltstarif [AnwT]). Dieses Grundhonorar kann zur Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, namentlich der Verantwortung des Rechtsvertreters, der Schwierigkeit des Falles und des notwendigen Zeitaufwandes, um höchstens einen Drittel über- oder unterschritten werden (§ 3 Abs. 3 AnwT).