5.1 Die Entscheidgebühr bemisst sich nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 1 der Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (KoV OG) und beträgt zwischen CHF 1'600.00 und CHF 10'000.00. Die im vorliegenden Ergänzungsverfahren zum Scheidungsentscheid geltend gemachten Ansprüche belaufen sich auf rund CHF 40'000.00 (vgl. act. 20 Ziff. 17), so dass § 13 Abs. 3 KoV OG nicht zur Anwendung gelangt. Angemessen erscheint eine Entscheidgebühr von CHF 2'500.00.