Diese vertikalen Grenzen der Liegenschaft ergeben sich nach Massgabe des schutzwürdigen Interesses des Eigentümers an der Ausübung seines Grundeigentums. Unter den Begriff "Liegenschaft" lassen sich alle zu einem Haus oder einer Wohnung gehörenden Objekte subsumieren, so auch Parkplätze (vgl. Hitz, in: Breitschmid/Jungo [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. A. 2016, Art. 655 ZGB N 3 ff.). Dass die Parteien mit dem Begriff "Liegenschaft E.________" nicht nur die beiden Wohnungen an sich gemeint haben können, zeigt auch der Umstand, dass der Disponibelraum im Keller ebenfalls unter den Begriff "Liegenschaft E.____