Die horizontalen Grenzen der Liegenschaft werden durch die Grundbuchpläne und die Abgrenzungen auf dem Grundstück selber angegeben. Die Liegenschaft ist eine dreidimensionale Sache, die sich durch ihre verti kale Ausdehnung nach oben in den Luftraum und nach unten in den Boden auszeichnet. Diese vertikalen Grenzen der Liegenschaft ergeben sich nach Massgabe des schutzwürdigen Interesses des Eigentümers an der Ausübung seines Grundeigentums.