2.3 Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen basierte auf den folgenden finanziellen Verhältnissen der Parteien (nach güterrechtlicher Auseinandersetzung): Klägerin: Einkommen: rund CHF 4'200.00 netto pro Monat (x 12) mit einem Pensum von 60 % Vermögen: Liegenschaft in E.________, CHF 44'000.00 Säule 3a und Jaguar