Die Parteien erklären sich mit dem Vollzug dieser Vereinbarung ehe-, vorsorge- und güterrechtlich per saldo aller Ansprüche als auseinandergesetzt. 6. Kosten Die Parteien übernehmen die gerichtlichen Kosten je zur Hälfte und die Parteikosten werden wettgeschlagen. 2.2 Nicht erwähnt wurden in der Scheidungsvereinbarung hingegen die beiden im Miteigentum der Parteien stehenden Grundstücke Nrn. AA.________ und AB.________, GB E.________ (Nutzung Parkplatz .________ und .________), welche auch zur Liegenschaft in E.________ gehören.