3.1.3 Die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben. Im Zusammenhang mit der Übertragung der Grundstücke Nrn. AC.________, AD.________ und AE.________, GB E.________, anfallende Kosten übernehmen die Parteien je zur Hälfte. 3.1.4 Der Nutzens- und Schadensübergang erfolgt rückwirkend per 1. Januar 2015. Seite 5/13 3.1.5 Die Klägerin verpflichtet sich, zugunsten der Kinder G.________, I.________ und H.________ auf den Grundstücken Nrn. AD.________ und AE.________, GB E.________, ein bis 31. März 2023 befristetes Wohnrecht einzuräumen. 3.2 Liegenschaft K.________: