1.5 Die Mutter verpflichtet sich, die regelmässig anfallenden Kinderkosten (wie Alltagsbekleidung, Krankenkasse, Gesundheitskosten, Sport- und Musikkosten, Freizeitkurse, Sportbekleidung und -ausrüstung, Schulkosten, Kosten für den öffentlichen Verkehr, Handy, Taschengeld etc.) zu bezahlen. 1.6 Allfällige ausserordentliche Kosten betreffend die Kinder (wie z.B. Zahnkorrekturen, Sehhilfen, schulische Förderungsmassnahmen etc.) sind, soweit diese nicht durch Versicherungsleistungen oder anderswie gedeckt sind, von den Parteien nach vorgä ngiger Absprache je zur Hälfte zu übernehmen.