1.4 Der Vater verpflichtet sich, an den Unterhalt der Kinder H.________ und I.________ mindestens bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung monatliche Beiträge von je CHF 2'000.00 zuzüglich allfälliger Kinderzulagen zu bezahlen, zahlbar je zum Voraus auf den Ersten des Monats.