1.2 Auf die ausdrückliche Regelung der Betreuung der Kinder H.________ und I.________ wird mit Rücksicht auf das Alter der Kinder verzichtet. 1.3 Die Parteien vereinbaren, dass die Erziehungsgutschriften für die Berechnung künftiger AHV-/IV-Renten ausschliesslich der Mutter angerechnet werden. Die Parteien werden die betroffenen Ausgleichskassen über diese Regelung informieren.