2.1 Mit Eingabe vom 12. November 2014 reichte die Klägerin beim Kantonsgericht Zug gegen den Beklagten die Scheidungsklage ein (Prozess A1 2014 61). Im Anschluss an die Einigungsverhandlung vom 12. Februar 2015 schlossen die Parteien eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Ehescheidung, welche wie folgt lautete: Seite 3/13 I. Die Parteien beantragen übereinstimmend die Scheidung ihrer am tt.mm.1990 in F.________ geschlossenen Ehe gestützt auf Art. 114 ZGB. II. Die Parteien beantragen ferner die Genehmigung der folgenden Vereinbarung über die Scheidungsfolgen: 1. Kinderbelange