_, der Klägerin zuzuteilen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt. von 8 %) zulasten der Klägerin. Sachverhalt 1. Die Parteien heirateten am tt.mm.1990 in F.________. Aus ihrer Ehe sind die inzwischen volljährigen Kinder G.________, geb. tt.mm.1993 in E.________, H.________, geb. tt.mm.1998 in E.________, und I.________, geb. tt.mm.1998 in E.________, hervorgegangen.