Dieser Unterhaltsbeitrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik, Stand November 2019 = 101.7 Punkte (Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Er ist jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2021, dem Indexstand November des Vorjahres proportional anzupassen und auf ganze Franken aufzurunden. Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Index 101.7