Mit vorliegendem Urteil wird der Antrag der Beklagten abgewiesen (vgl. oben E. 14 ff.). Betreffend den nachehelichen Unterhalt verlangte die Beklagte bis zum Eintritt des Klägers in das ordentliche AHV-Alter CHF 3'256.00, eventualiter nach einer Übergangsfrist CHF 1'813.00 und nach dem Eintritt des Klägers in das ordentliche AHV-Alter CHF 2'500.00 monatlich. Der Kläger forderte die Abweisung dieser Anträge. Zugesprochen wird der Beklagten in einer Übergangsfrist von sechs Monaten CHF 2'686.00, danach CHF 1'813.00 und nach dem Eintritt des Klägers in das ordentliche AHV-Alter CHF 2'141.00 monatlich (vgl. E. 7 ff.).