es sich dabei um Geld handle, welches der Kläger zunächst auf das Konto, lautend auf seinen Vater, einbezahlt habe. Sodann habe der Traktor nicht CHF 100'000.00, sondern CHF 96'000.00 gekostet und der Kläger habe auch noch einen Frontlader zum Preis von CHF 15'000.00 erworben, was einen Gesamtpreis von CHF 114'000.00 ergebe (act. 67 S. 33).