Vielmehr sei davon auszugehen, dass dieses zurückbezahlt worden sei. Selbst wenn das Darlehen erlassen worden wäre, stelle das landwirtschaftliche Gewerbe Errungenschaft dar (act. 67 S. 33). Bei einer Hypothekarschuld handelt es sich um eine Schuld, die nach den Grundsätzen von Art. 209 Abs. 2 ZGB zuzuordnen ist. Angesichts der Objektgebundenheit belastet sie jene Gütermasse, welcher auch die Liegenschaft zugehört. Zur Errungenschaft gehört die Liegenschaft, wenn sie entweder ausschliesslich auf Kredit gekauft wurde oder wenn der Erwerbspreis (mindestens zum grösseren Teil) von der Errungenschaft geleistet wurde Seite 31/36