Aus der Rechnung der R.________ vom 5. Oktober 2015 (act. 76/1) ist ersichtlich, dass dem Kläger beim Kauf des Teleskopladers Weidemann 4512 CC 40 für den Occasion Standhäcksler Mengele Blitz 1000 CHF 8'500.00 angerechnet wurden. Dieser Standhäcksler ist in der Auflistung des Inventars des Klägers per 4. September 2015 (act. 60/1) nicht aufgeführt, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass diese Maschine zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits abgeschrieben war. Folglich ist der Verkaufserlös in der Höhe von CHF 8'500.00 zum Inventarwert hinzuzurechnen.