Scheidungsklage eingereicht. Gemäss act. 76/1 habe der Tierbestand per Ende Dezember 2015 nur noch 31 Tiere umfasst. Alle Veräusserungsbelege würden aber aus dem Jahr 2016 datieren. Belege für veräusserte Tiere zwischen September 2015 und Dezember 2015 seien nicht vorhanden. Der Buchwert der Tiere habe per August 2015 CHF 61'200.00 betragen. Im Jahr 2016 seien Tiere zu CHF 64'381.40 netto veräussert worden. Somit sei der Wert der Tiere mit CHF 64'381.40 zu beziffern (act. 89 S. 16).