deklarierten Buchwert für Maschinen, Tiere und Vorräte von CHF 196'183.00 bzw. CHF 209'660.00 abweichen. Weiter legt der Kläger auch keine Beweise vor, dass der Inventarwert per 4. September 2015 immer noch CHF 176'533.00 betragen haben soll, obwohl in den entsprechenden Jahreszusammenstellungen ein Wert von CHF 196'183.00 bzw. CHF 209'660.00 erfasst wurde. Aus diesen Gründen ist für den Inventarwert auf die Jahreszusammenstellung für Landwirte für die Monate Januar bis August 2015 abzustellen, woraus sich der Betrag von CHF 196'183.00 ergibt.