11.3.2Das Gerichtsgutachten des Q.________Verbands vom 15. Februar 2017 betreffend Verkehrswertschätzung Liegenschaft I.________ hält vollständig, in sich schlüssig und nachvollziehbar fest, dass der Ertragswert des landwirtschaftlichen Grundstücks CHF 1'030'000.00 und der Verkehrswert CHF 2'222'100.00 beträgt. Das darauf befindliche Wohnhaus weist einen Ertragswert von CHF 148'945.00 und einen Verkehrswert von CHF 494'300.00 (Wert von CHF 621'300.00 minus Sanierungsbedarf von CHF 127'000.00) auf. Das Nutzungsrecht der Eltern des Klägers beträgt rund CHF 466'000.00 (vgl. act. 33). Diese Zahlen wurden seitens der Parteien nicht bestritten.