Umfangreiche Investitionen in den Neubau, Unterhalts- und Vorsorgebedürfnis der Beklagten, Neubau mit Möglichkeit der Vermietung, Neubau weist keinen direkten Zusammenhang mit dem Gewerbe auf und der Betrieb sei offenbar über mehrere Jahre geführt worden, ohne dass der Kläger vor Ort gewohnt habe. Das landwirtschaftliche Wohnhaus habe einen Ertragswert von CHF 148'945.00, einen Verkehrswert von CHF 621'300.00 sowie einen Sanierungsbedarf in der Höhe von CHF 127'000.00. Unter Berücksichtigung des Sanierungsbedarfs resultiere daraus ein Verkehrswert von CHF 494'300.00.