10.2.1 Der Kläger habe von mm.1991 bis Oktober 2005 die von der Beklagten geschuldeten Unterhaltsbeiträge an deren Tochter aus einer früheren Beziehung in der Höhe von monatlich CHF 320.00 bezahlt. Daraus resultiere eine Forderung des Klägers gegenüber der Beklagten in der Höhe von CHF 55'680.00 (act. 14 S. 6; act. 63 S. 10; act. 88 S. 7).