Ist der Unterhaltsschuldner nach seiner Pensionierung weiterhin finanziell leistungsfähig, kann er weiterhin zu Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten verpflichtet werden, falls dieser seinen gebührenden Bedarf nicht selbst decken kann. Ein nach dem Erreichen des Pensionsalters erzieltes Einkommen bleibt Bestimmungsfaktor für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und ist in die Berechnung des nachehelichen Unter halts Seite 20/36