Davon kann sie CHF 3'313.50 durch eigenes Einkommen decken. Die Beklagte hat demnach grundsätzlich einen Anspruch auf einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'084.55 pro Monat. Allerdings macht die Beklagte im Falle der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens in ihrem Antrag auf nachehelichen Unterhalt lediglich einen solchen von CHF 1'813.00 pro Monat geltend (act. 89 S. 1). Folglich ist der Beklagten ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von CHF 1'813.00 zuzusprechen.