Der Kläger rechnet der Beklagten für ein 100%-Pensum ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'000.00 an, während die Beklagte in einem solchen Fall davon ausgeht, dass ihr ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 3'704.00 und ein solches von CHF 3'313.50 netto pro Monat angerechnet werden könne. Gemäss dem individuellen Lohnrechner 2016 (Salarium), welcher sich auf die Lohnstrukturerhebungen 2016 des Bundesamtes für Statistik stützt, ist in der Branche "Sonstige überwiegend persönliche Dienstleistungen" in der Zentralschweiz in der Berufsgruppe "Reinigungspersonal und Hilfskräfte" ohne Kaderfunktion, ohne