6.3.4 Der Kläger rechnet der Beklagten für ein 100%-Pensum ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'000.00 an, während die Beklagte in einem solchen Fall davon ausgeht, dass ihr ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 3'704.00 und ein solches von CHF 3'313.50 netto pro Monat angerechnet werden könne.