die Gesundheit oder das Alter der Beklagten unzumutbar ist. Die Beklagte bringt dazu vor, dass es sich bei der Tätigkeit als Putzfrau um eine körperlich belastende Arbeit handle, welche sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in einem 100%-Pensum ausüben könne (act. 18 S. 7). Allerdings unterlässt sie jegliche Begründung, aus welchen gesundheitlichen Gründen es ihr nicht möglich sein sollte, ein 100%-Pensum auszuüben. Sie macht nur pauschal gesundheitliche Gründe geltend. Entsprechende ärztliche Zeugnisse wurden nicht eingereicht.