Ausgehend von 21,75 Arbeitstagen pro Monat in einem Vollzeitpensum, arbeitete die Beklagte während den oben genannten Zeiträumen täglich durchschnittlich zwischen 3,3 und 4,4 Stunden, was ungefähr einem 50%- Pensum entspricht. Es stellt sich somit vorliegend die Frage, ob es der Beklagten zuzumuten und möglich ist, ihr Arbeitspensum auf 100 % aufzustocken.