6.3.1 Bei der Beurteilung der Eigenversorgungskapazität der Ehegatten ist grundsätzlich vom tatsächlich erzielten Einkommen auszugehen. Reicht dieses Einkommen nicht aus, um den ausgewiesenen Bedarf zu decken, kann ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden, soweit dieses zu erreichen zumutbar und möglich ist (vgl. oben E. 6). Ob und in Seite 16/36