Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Tätigkeit als Putzfrau um eine körperlich belastende Arbeit handle, welche die Beklagte auch aus gesundheitlichen Gründen nicht in einem 100%-Pensum ausüben könne. Falls das Gericht wider Erwarten der Ansicht sein sollte, dass es ihr möglich sei, ihr Erwerbspensum auf 100 % auszubauen, sei von einem Bruttoeinkommen von CHF 3'704.00 und einem Nettoeinkommen von CHF 3'313.50 auszugehen (act. 18 S. 7; act. 67 S. 22 f.).