Er macht aber geltend, dass ihr ein hypothetisches Eink ommen anzurechnen sei, weil es möglich und zumutbar sei, in einem Vollzeitpensum als Reinigungskraft tätig zu sein und so ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'000.00 erzielen zu können. Die Beklagte habe sich während der schon lange dauernden Trennungszeit nicht um eine zumutbare Anstellung gekümmert, sondern sich darauf versteift, für mehrere Arbeitgeber jeweils stundenweise tätig zu sein (act. 88 S. 4).