Die Hypothekarzinsen bei selbstbewohnten Liegenschaften im Eigentum eines Ehegatten bilden zusammen mit den Unterhaltskosten die Wohnkosten in der Bedarfsberechnung. Die Amortisation der Hypothek hingegen wird nicht berücksichtigt, da diese zur Schuldenreduktion und damit der Vermögensbildung dient (Six, Eheschutz, Ein Handbuch für die Praxis, 2. A. 2014, Rz 2.94 und 2.155). Vorliegend sind somit die Mietzinseinnahmen in der Höhe von monatlich CHF 3'020.00 (ohne Nebenkosten) dem Kläger an das monatliche Einkommen anzurechnen.