Neben den Einnahmen und Ausgaben ist auch über die Vermögenslage Buch zu führen. In der Regel wird die Vermögenslage eines Unternehmens durch die Bilanz dargestellt, bei welcher auf der Aktivseite aufgezeigt wird, wie das Vermögen verwendet wird (Anlage- und Umlaufvermögen) und auf der Passivseite, wer Ansprüche an das Vermögen hat (Eigen- und Fremdkapital). Separat festzuhalten sind die Anfangs- und Endbestände (Lipp, in: Roberto/Trüeb [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. A. 2016, Art. 957 OR N 10 f.; Neuhaus/Schärer, Basler Kommentar, 5. A. 2016, Art. 957 OR N 35 ff.;