Diese reichte er mit weiterem Schreiben vom 2. August 2018 nach (act. 65). Mit weiterer Eingabe vom 26. November 2018 reichte er unter anderem nochmals eine Zusammenstellung der veräusserten Inventargegenstände, die Steuerunterlagen der Jahre 2016 und 2017 sowie die Mietverträge nach. Ausserdem teilte er mit, dass die Buchhaltungsunterlagen für die Jahre 2015, 2006 und 2007 — entgegen seiner Zusicherung in der Eingabe vom 11. Mai 2016 — nicht vorhanden seien und daher nicht eingereicht werden könnten (act. 76).