6.1.3 Zum Vorwurf der Beklagten, dass der Kläger sein effektives Einkommen nicht ausreichend belegt habe, ist zunächst Folgendes auszuführen: Im Rahmen des Beweisverfahrens wurde der Kläger mit Editionsverfügungen vom 15. März 2016 (act. 19), 21. März 2018 (act. 56) und 1. Oktober 2018 (act. 68) aufgefordert, verschiedene Urkunden einzureichen. Die Beklagte macht geltend, dass der Kläger seiner Editionspflicht nicht nachgekommen sei und relevante Belege trotz Aufforderung des Gerichts nicht eingereicht habe (act. 89 S. 5).