6.1.2 Die Beklagte führt demgegenüber aus, dass der Kläger in den Jahren 2015 bis 2017 ein durchschnittliches monatliches Einkommen von CHF 6'404.21 erzielt habe. Stütze man sich auf die Jahre 2014 bis 2017 ab, habe das durchschnittliche Monatseinkommen gar CHF 7'365.32 betragen. Die Beklagte stützt sich dabei auf den Reingewinn und rechnet Abschreibungen sowie Zinskosten der Hypothek dazu. Sie bringt zudem vor, dass das Einkommen des Klägers sogar noch wesentlich höher ausfallen dürfte, da dessen Buchhaltungsunterlagen Unstimmigkeiten aufwiesen und der Kläger verschiedene Einnahmen nicht deklariert habe.