Da für das Jahr 2018 keine Unterlagen betreffend das Einkommen des Klägers vorliegen, ist auf die Jahre 2015 bis 2017 abzustellen. Für das Jahr 2015 zeigt die Jahreszusammenstellung für Landwirte ein Einkommen von CHF 36'397.00 und die Steuererklärung weist einen Gewinn von CHF 35'352.00 aus (act. 30/4). In der Jahresrechnung 2016 wird ein Gewinn von CHF 33'282.85 (act. 43/16) und in der Steuererklärung 2016 ein solcher von CHF 30'391.00 (CHF 33'282.85 – CHF 2'891.35 für persönliche AHV/IV/EO; act. 76/3) deklariert.