• Privatversicherungen: Die Beklagte macht die Anrechnung der Hausrats- und Haftpflichtversicherungsprämien geltend (act. 18 S. 8 f.; act. 67 S. 25 f.). Der Kläger bringt einen monatlichen Beitrag von CHF 125.00 an die 3. Säule vor (act. 63 S. 8). Die Kosten werden gegenseitig bestritten (act. 63 S. 9; act. 67 S. 24). Die Prämien für nichtobligatorische Versicherungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden; im Übrigen ist festzuhalten, dass die monatlichen Prämien für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung gemäss den Richtlinien im Grundbetrag mitenthalten sind.