67 S. 24 f.). Gemäss den eingereichten Belegen beträgt die jährliche Steuerlast der Beklagten rund CHF 1'230.00 (act. 67/44). Die Beklagte bringt in der Duplik auf S. 26 zwar vor, dass ihre jährliche Steuerlast CHF 100.00 umfasse und verweist auf die Beilagen betreffend Quellensteuer. Auf S. 29 der Duplik beziffert sie ihre monatliche Steuerlast dann aber mit CHF 100.00 (vgl. act. 67 S. 26 und S. 29). Da sich aus den Beilagen zur Quellensteuer eine monatliche Belastung von rund CHF 100.00 (CHF 1'230.00 / 12 Monate) berechnen lässt und die Beklagte sich in der Tabelle auf S. 29 der Duplik (act.