• Steuern: Grundsätzlich sind die Steuern bei der Berechnung des Notbedarfs nicht zu berücksichtigen (Richtlinien, S. 4). Übersteigt das gemeinsame Einkommen hingegen die Existenzminima beider Ehegatten, sind die Steuern mit einem angemessenen Betrag vor der Verteilung des Überschusses zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 5A_302/2011 vom 30. September 2011 E. 6.3.1). Der Kläger macht eine Steuerlast in der Höhe von CHF 150.00 geltend, was von der Beklagten anerkannt wird (act. 63 S. 8; act. 88 S. 4; act. 67 S. 24 f.).