• Auswärtige Verpflegung: Gemäss Richtlinien sind bei Nachweis von Mehrauslagen für auswärtige Verpflegung CHF 9.00 bis CHF 11.00 für jede Hauptmahlzeit anzurechnen (Richtlinien, S. 3). Einen Zuschlag für auswärtige Verpflegung gibt es nur für Mehrauslagen, die über diejenigen Essenskosten, die sowieso anfallen würden, hinausgehen. Isst ein Ehegatte zu Hause oder nimmt er etwas von zu Hause mit, so sind die damit verbundenen Kosten bereits durch den Grundbetrag gedeckt (Six, a.a.O., Rz 2.122).