Für die Erstellung des Zweifamilienhauses sind Kosten in der Höhe von CHF 910'000.00 ausgewiesen (act. 76/2). 0.7 % von CHF 910'000.00 betragen CHF 6'370.00, was monatlich CHF 531.00 (CHF 6'370.00 / 12 Monate) ergibt. Davon abzuziehen sind CHF 290.00, welche die Mieter der 4,5-Zimmer Wohnung als Nebenkosten dem Kläger bezahlen (act. 76/5). Somit ergeben sich monatliche Unterhaltskosten von CHF 241.00 (CHF 531.00 - CHF 290.00) für die selbst bewohnte 3,5-Zimmer Wohnung. Da der Kläger die 3,5-Zimmer Wohnung zusammen mit seiner neuen Lebenspartnerin bewohnt (vgl. act.