• Grundbetrag: Nach den Richtlinien beträgt der Grundbetrag für eine alleinstehende Person ohne Betreuungspflichten für unmündige Kinder CHF 1'200.00. In diesem Grundbetrag sind die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Seite 8/36